Beitrag vom 23 April 2009 17:04

Nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol

Herzlichen Glückwunsch an alle die (wie das MacVillage) in Baden-Württemberg wohnen. Denn wir sind das erste Bundesland, dass ab dem 1. Januar 2010 ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol verhängen wird. Diese Regelung betrifft Tankstellen, Kioske und Supermärkte von 22.00 bis 5.00 Uhr. Die CDU/FDP-Koalition möchte damit zu stark ausufernde Trinkgelage von Jugendlichen verhindern. »Erwachsene« dürfen allerdings in Zukunft etwas länger trinken, denn im Gegenzug wurden die Sperrzeiten der Gaststätten verkürzt: Eine Stunde länger an Wochentagen und zwei Stunden länger an Wochenenden.

Marc Grove
Gespeichert in: Netzpolitik

5 Kommentare für 'Nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol'

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